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Fachwirt/in im Gastgewerbe

Die Nachfragen von Fachpersonal aus gastronomischen Unternehmen nach einer branchenorientierten kaufmännischen Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss steigt stetig.
Mit der besonderen Rechtsvorschrift zum/zur Fachwirt/-in im Gastgewerbe liegt erstmals ein Konzept zur kaufmännischen Aufstiegsweiterbildung im Gastgewerbe vor.
Der Fachwirt im Gastgewerbe besteht aus zwei selbständigen Teilprüfungen. Das Konzept fügt sich in die sog. Dienstleistungsfachwirte-Familie ein, d.h. der Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ ist identisch mit denjenigen anderer Dienstleistungs-Fachwirte wie dem Sport-, Fitness-, Bestattungsfachwirt und dem Fachwirt in Sozial- und Gesundheitswesen. Im Rahmen der handlungsspezifischen Qualifikationen ist ein situationsbezogenes Fachgespräch durchzuführen, wobei sich der Teilnehmer auf einen der Bereiche:
  • Hotel- und Gaststättenbetriebe
  • Systemgastronomie
  • Gemeinschaftsverpflegung / Catering
festlegen muss. Die Prüfung bildet damit die neue Entwicklung bei den anerkannten Ausbildungsberufen der Branche ab. Ein Rahmenstoffplan liegt bereits vor.